Umwandlungssatz + Vorsorgepläne

 

An seiner Sitzung vom 15. Dezember 2022 hat der Stiftungsrat die Anpassung des Umwandlungssatzes auf 6% ab 2039 beschlossen. Der Satz verringert sich damit von 6.5% auf 6% während einer Zeitspanne von 10 Jahren ab 2030.

Um die in der Vergangenheit erfolgten als auch die zukünftigen Senkungen des Umwandlungssatzes abzufedern, hat der Stiftungsrat auch beschlossen, den vom Arbeitgeber finanzierten Sparbeitrag um 1% und den vom Arbeitnehmer finanzierten Sparbeitrag um 0.75% zu erhöhen sowie ab 18 Jahren Sparbeiträge einzuzahlen. Um den Arbeitgebern einen sanfteren Übergang zu diesen Anpassungen zu ermöglichen, hat der Stiftungsrat gleichzeitig beschlossen, einen Basisplan zu erstellen, der dem Vorstufen- und aktuellen Hauptplan entspricht sowie einen Medium-Plan, der eine Zwischenstufe auf dem Weg zum Hauptplan darstellt.