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Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Anmeldung / Anschluss

  1. Wie wird meine Freizügigkeitsleistung von meiner vorherigen Pensionskasse überwiesen?
  2. Sie füllen das Anmeldeformular zusammen mit Ihrem Arbeitgeber aus und teilen uns auf dem Formular Ihre vorherige Pensionskasse mit. Wir kümmern uns um die Überweisung der Freizügigkeitsleistung.

  3. Auf welchen Lohn muss ich meine Beiträge leisten?
  4. Die Beiträge werden anhand des AHV-Lohnes berechnet. Es gibt keinen Koordinationsabzug.

  5. Welche Vorteile gibt es bei einem Anschluss an den Maxiplan?
  6. Es handelt sich hier um zusätzliche persönliche Beiträge von 2.5%, welche monatlich von Ihrem Lohn abgezogen werden. Die geleisteten Beiträge werden direkt Ihrem persönlichen Altersguthaben gutgeschrieben und erhöhen Ihr Altersguthaben.

 

Austritt

  1. Ich habe keinen neuen Arbeitgeber / keine neue Pensionskasse. Wie muss ich vorgehen und wo wird meine Freizügigkeitsleistung überwiesen?
  2. Bei einem solchen Fall, wird Ihre Freizügigkeitsleistung auf einem Freizügigkeitskonto bei einer Bank Ihrer Wahl überwiesen. Falls Sie das Freizügigkeitskonto bei der WKB haben möchten, wird die PRESV das Nötige erledigen um das Konto zu eröffnen. Falls Sie aber Ihre Freizügigkeitsleistung bei einer anderen Bank haben möchten, müssen Sie uns die IBAN-Nr. des Freizügigkeitskontos mitteilen, damit wir das Geld überweisen können.

  3. Ich verlasse definitiv die Schweiz. Kann ich meine Freizügigkeitsleistung ausbezahlt haben?
  4. Bei denjenigen Personen, welche die Schweiz endgültig für ein EU-Land verlassen wird das BVG-Minimum (obligatorischer Teil) auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice bei der gewünschten Schweizer Bank oder Versicherung überwiesen. Die IBAN-Nummer muss auf dem Austrittsformular vermerkt sein. Der überobligatorische Teil wird auf einem Privatkonto der versicherten Person ausbezahlt. Die versicherte Person muss jedoch abklären, ob sie in ihrem Land der obligatorischen Versicherung Alter, Tod und Invalidität unterstellt sein wird. Das entsprechende Formular erhält der Versicherte beim Personalbüro des Arbeitgebers. Falls dies nicht der Fall wäre, könnte der obligatorische Teil ebenfalls vor der Pensionierung bezogen werden. Für diejenigen Personen, welche die Schweiz für ein Land verlassen, das nicht der Europäischen Union angeschlossen ist, kann die gesamte Freizügigkeitsleistung auf ein Privatkonto ausbezahlt werden. Auf jeden Fall, muss uns eine Kopie der Abmeldung bei der Gemeinde ausgehändigt werden.

 

Einkauf / Erhöhung meiner Altersleistungen

  1. Welche Vorteile ergeben sich für mich, falls ich einen Einkauf tätige?
  2. Ein Einkauf erhöht Ihr persönliches Altersguthaben. Den Einkauf können Sie von der Steuer absetzen.

  3. Was passiert mit den eingekauften Beträgen falls ich vor der Pensionierung sterbe oder nicht mehr bei der PRESV angeschlossen bin?
  4. Die Einkäufe sind in Ihrer Freizügigkeitsleistung integriert. Bei einem Todesfall vor der Pensionierung sind diese im Todesfallkapital inbegriffen. Bei einem Pensionskassenwechsel wird die Freizügigkeitsleistung der neuen Pensionskasse überwiesen. Die versicherte Person erhält dann eine Austrittsabrechnung mit dem überwiesenen Betrag.

  5. Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich Einkäufe tätigen?
  6. Solange Sie bei unserer Pensionskasse angeschlossen und noch nicht in Pension sind. Falls Sie während den 3 Jahren vor der Pensionierung Einkäufe tätigen, müssen Sie Ihr Altersguthaben in Form einer lebenslänglichen Rente beziehen.

 

Erwerb von Wohneigentum

  1. Für welche Art von Wohneigentum kann ich meine Freizügigkeitsleistung verwenden?
  2. Diese kann nur für die Finanzierung von selbstgenutzten Wohneigentum verwendet werden.

  3. Kann meine Freizügigkeitsleistung als Eigenmittel verwendet werden?
  4. Ja, bis zum 50. Lebensjahr kann die gesamte Freizügigkeitsleistung verwendet werden. Hat der Versicherte das Alter 50 überschritten, darf er maximal den im Alter 50 ausgewiesenen Betrag der Freizügigkeitsleistung beziehen oder die Hälfte der Freizügigkeitsleistung, auf die er im Zeitpunkt der Auszahlung Anspruch hat. Der höhere Betrag kann verwendet werden. Ein Vorbezug kann nur alle 5 Jahre geltend gemacht werden.

 

Hypothekardarlehen PRESV

  1. Wieviel Eigenmittel wird von der PRESV verlangt?
  2. PRESV verlangt genauso viel wie die anderen Institutionen: 10% Eigenmittel zusätzlich zum Kapital der 2. Säule. PRESV gewährt Hypothekardarlehen im 1. Rang bis zu 60% des Liegenschaftswertes. Ein weiteres Darlehen kann im 2. Rang gewährt werden bis zu 30% des Liegenschaftswertes. Dies ist aber von Ihrer Freizügigkeitsleistung auf dem Konto abhängig.

 

Pensionierung / Vorpensionierung

  1. Ab welchem Zeitpunkt kann ich in Vorpension gehen?
  2. Eine Vorpension kann frühestens 5 Jahre vor dem normalen Pensionsalter genommen werden.

  3. Kann ich zwischen einer lebenslänglichen Rente und zwischen einem einmaligen Kapital wählen?
  4. Ja, sofern Sie nicht später als 3 Jahre vor Eintritt des Anspruchs ihrer Altersleistungen einen Einkauf getätigt haben. Falls Sie eine Teilzahlung oder die Gesamtsumme in Form von einem einmaligen Kapital möchten, müssen Sie die schriftliche Meldefrist der PRESV von 1 Jahr einhalten.

  5. Wir wird mein Altersguthaben berechnet?
  6. Sie müssen Ihr Altersguthaben zum Zeitpunkt des Erreichens des Pensionsalters mit dem entsprechenden Umwandlungssatz multiplizieren. Somit erhalten Sie Ihre jährliche lebenslängliche Altersrente.

  7. Ich bin schon in Pension und erhalte eine PRESV-Rente. Was passiert bei meinem Tod?
  8. Solange Sie in einer 5-jährigen Ehe sind oder gemeinsame Kinder haben, erhält Ihr Ehegatte eine Witwenrente. Diese entspricht 60% ihrer Rente.

     

 

PRESV-Präsentation

  1. Welches ist die Rechtsform von PRESV
  2. Es handelt sich um eine privat-rechtliche Stiftung

  3. Welche Ziele verfolgen die Leistungen der 1. und 2. Säule?
  4. Gemäss Art. 113 der Bundesverfassung müssen die Leistungen der 2. Säule zusammen mit denjenigen der 1. Säule AHV/IV den Minimalbedarf abdecken. Mit dem Vorsorgeplan der PRESV wir dieses Ziel erreicht.

 

Versicherte Leistungen während der Tätigkeit

  1. Wie wird die Invalidenrente berechnet?
  2. Die volle, befristete Invalidenrente beträgt bei voller Invalidität 40% des versicherten Lohnes. Massgebend ist der versicherte Lohn, der bei der PRESV während den 12 Monaten vor der Erwerbsunfähigkeit versichert war. Im Fall einer Teilinvalidität wird die PRESV-Rente proportional zum anerkannten IV- Invaliditätsgrades reduziert.

  3. Welche Leistungen erhalten mein Ehemann/-frau und/oder meine Kinder falls ich vor der Pensionierung sterbe?
  4. Stirbt ein Versicherter vor Erreichen der Pensionierung, so wird ein Todesfallkapital fällig. Das Todesfallkapital entspricht dem Betrag Ihrer Freizügigkeitsleistung zum Zeitpunkt des Todes.
    Es wird eine lebenslängliche Witwenrente fällig sofern der überlebende Ehegatte:
    - das 45. Altersjahr erreicht hat und die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat oder
    - für den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder aufkommen muss
    Die Kinder haben auch Anrecht auf eine Waisenrente bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr falls diese sich noch in der Ausbildung befinden. Die Waisenrente entspricht 8 % des versicherten Lohnes.

  5. Ich lebe im Konkubinat, kann ich diese Person begünstigen?
  6. Sofern keine Anspruchsberechtigten vorhanden sind, haben die Eltern Anspruch auf die Hälfte des Todesfallkapitals (Freizügigkeitsleistung). Bei deren Fehlen, die Geschwister. Der Versicherte kann den Lebenspartner als Begünstigte(r) bezeichnen. Es existiert hierfür ein Formular, das bei der PRESV verlangt werden kann. Dieses Formular muss ausgefüllt von beiden unterschrieben und die Unterschriften von einem Notar beglaubigt werden. Der Versicherte muss die Begünstigung seines überlebenden Partners zu Lebzeiten der PRESV zustellen und er kann die bezeichnete Person jederzeit ändern, dies muss mittels eingeschriebenem Schreiben der PRESV mitgeteilt werden. Der Widerruf erfolgt bei Erhalt des Schreibens. Im Todesfall des Versicherten vor der Pensionierung hat der Lebenspartner Anrecht auf die Hälfte des Todesfallkapitals (Freizügigkeitsleistung).

 

Vorsorgeausweis

  1. Wann wird mir der Vorsorgeausweis zugestellt?
  2. Der Ausweis (per 31.12) wird immer anfangs Jahr, nachdem der Jahresabschluss getätigt wurde, versendet. Sie erhalten diesen jeweils Ende März/Anfang April an Ihre Privatadresse zugestellt.

  3. Muss ich meinen Vorsorgeausweis meiner Steuererklärung beilegen?
  4. Nein, diesen müssen Sie nicht der Steuererklärung beilegen.

  5. Welche Informationen finde ich auf dem Vorsorgeausweis?
  6. Bitte benutzen Sie das Dokument auf unserer Homepage „Wie liest man den Vorsorgeausweis?“.