Dokumente
Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Anmeldung / Anschluss

  1. Wie wird meine Freizügigkeitsleistung von meiner vorherigen Pensionskasse überwiesen?
  2. Sie füllen das Anmeldeformular zusammen mit Ihrem Arbeitgeber aus und teilen uns auf dem Formular Ihre vorherige Pensionskasse mit. Wir beantragen die Überweisung der Freizügigkeitsleistung.

  3. Auf welchen Lohn muss ich meine Beiträge leisten?
  4. Die Beiträge werden anhand des AHV-Lohnes berechnet. Es gibt keinen Koordinationsabzug.

  5. Was sind die Vorteile bei einem Anschluss im Maxiplan?
  6. Es handelt sich hier um zusätzliche persönliche Beiträge von 2.5% bis 2.75% (je nach Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers), die monatlich von Ihrem Lohn abgezogen werden. Die geleisteten Beiträge werden direkt Ihrem persönlichen Altersguthaben gutgeschrieben und erhöhen dieses.

 

Austritt

  1. Ich habe keinen neuen Arbeitgeber/keine neue Pensionskasse. Was passiert mit meiner Freizügigkeitsleistung?
  2. Ihre Freizügigkeitsleistung muss auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice überwiesen werden. PRESV kümmert sich um die Eröffnung eines solchen Kontos bei der WKB. Wenn Sie ein Konto bei einem anderen Institut eröffnen möchten, müssen Sie die Formalitäten selbst erledigen.

  3. Ich verlasse definitiv die Schweiz. Wird mir meine Freizügigkeitsleistung ausbezahlt?
  4. Personen, welche die Schweiz endgültig für ein EU-Land verlassen, wird das BVG-Minimum (obligatorischer Teil) auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice bei der gewünschten Schweizer Bank oder Versicherung überwiesen. Die IBAN-Nummer muss auf dem Austrittsformular vermerkt sein. Der überobligatorische Teil wird auf ein Privatkonto der versicherten Person ausbezahlt. Die versicherte Person muss jedoch abklären, ob sie in ihrem Land der obligatorischen Versicherung Alter, Tod und Invalidität unterstellt sein wird. Das entsprechende Formular erhält der Versicherte beim Personalbüro des Arbeitgebers. Falls dies nicht der Fall wäre, könnte der obligatorische Teil ebenfalls vor der Pensionierung bezogen werden. Personen, welche die Schweiz für ein Land verlassen, das nicht der Europäischen Union angeschlossen ist, wird die gesamte Freizügigkeitsleistung auf ein Privatkonto ausbezahlt. In jedem Fall muss uns eine Kopie der Abmeldung bei der Gemeinde ausgehändigt werden.

 

Einkauf / Erhöhung meiner Altersleistungen

  1. Welche Vorteile ergeben sich für mich, wenn ich einen Einkauf tätige?
  2. Ein Einkauf erhöht Ihr persönliches Altersguthaben und kann von der Steuer abgesetzt werden.

  3. Was passiert mit den eingekauften Beträgen, falls ich vor der Pensionierung sterbe oder nicht mehr bei der PRESV angeschlossen bin?
  4. Die Einkäufe sind in Ihrer Freizügigkeitsleistung enthalten. Bei einem Pensionskassenwechsel wird die Freizügigkeitsleistung an die neue Pensionskasse überwiesen. Bei einem Todesfall vor der Pensionierung sind diese im Todesfallkapital inbegriffen.

  5. Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich Einkäufe tätigen?
  6. Solange Sie bei unserer Pensionskasse angeschlossen und noch nicht in Pension sind, können Sie EInkäufe tätigen. Falls Sie während den 3 Jahren vor der Pensionierung Einkäufe tätigen, müssen Sie Ihr Altersguthaben in Form einer lebenslänglichen Rente beziehen.

 

Erwerb von Wohneigentum

  1. Für welche Art von Wohneigentum kann ich meine Freizügigkeitsleistung verwenden?
  2. Diese kann nur für die Finanzierung des Hauptwohnsitzes verwendet werden.

  3. Kann meine Freizügigkeitsleistung als Eigenkapital verwendet werden?
  4. Die aktuelle Gesetzgebung schreibt vor, dass 10 % des Werts aus anderen Quellen als Geldern der 2. Säule stammen müssen.

  5. Welchen Teil meiner Freizügigkeitsleistung kann ich beziehen?
  6. Bis zum 50. Lebensjahr kann die gesamte Freizügigkeitsleistung für den Kauf des Hauptwohnsitzes bezogen werden. Hat der Versicherte das Alter 50 überschritten, darf er maximal den im Alter 50 ausgewiesenen Betrag der Freizügigkeitsleistung beziehen oder die Hälfte der Freizügigkeitsleistung, auf die er im Zeitpunkt der Auszahlung Anspruch hat. Der höhere Betrag kann verwendet werden. Zu beachten ist, dass ein Vorbezug kann nur alle 5 Jahre geltend gemacht werden kann.

 

Hypothekardarlehen PRESV

  1. Wieviel Eigenmittel wird von der PRESV verlangt?
  2. PRESV verlangt ebenso viel wie andere Finanzinstitute 10% Eigenmittel zusätzlich zum Kapital der 2. Säule. PRESV gewährt Hypothekardarlehen im 1. Rang bis zu 60% des Liegenschaftswerts. Ein weiteres Darlehen kann im 2. Rang gewährt werden bis zu 30% des Liegenschaftswerts, je nach der Freizügigkeitsleistung auf Ihrem Konto.

 

Pensionierung / Vorpensionierung

  1. Ab welchem Zeitpunkt kann ich in Vorpension gehen?
  2. Eine Vorpension kann ab dem vollendeten 58. Altersjahr genommen werden.

  3. Kann ich zwischen einer lebenslänglichen Rente und einem einmaligen Kapital wählen?
  4. Ja, sofern Sie nicht später als 3 Jahre vor Eintritt des Anspruchs auf Altersleistungen (bei Frühpension oder Pension) einen Einkauf getätigt haben. Falls Sie Ihre Altersleistung ganz oder teilweise in Kapitalform beziehen möchten, müssen Sie dies PRESV mindestens 3 Monate vor der (Früh-)Pensionierung mitteilen.

  5. Wie wird mein Altersguthaben berechnet?
  6. Zum Zeitpunkt des Erreichens des Pensionsalters wird Ihr Altersguthaben mit dem geltenden Umwandlungssatz multipliziert. Somit erhalten Sie Ihre jährliche lebenslängliche Altersrente.

  7. Ich bin in Pension und erhalte eine PRESV-Rente. Was passiert bei meinem Tod?
  8. Sofern die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat oder Sie gemeinsame Kinder haben, erhält Ihr Ehepartner eine Witwen-/Witwerrente in Höhe von 60% der Rente, die Ihnen gewährt wurde.

 

PRESV-Präsentation

  1. Welches ist die Rechtsform von PRESV?
  2. Es handelt sich um eine privatrechtliche Stiftung.

  3. Welche Ziele verfolgen die Leistungen der 1. und 2. Säule?
  4. Gemäss Art. 113 der Bundesverfassung müssen die Leistungen der 2. Säule zusammen mit denjenigen der 1. Säule AHV/IV ermöglichen, die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise weiterzuführen. Mit dem PRESV-Vorsorgeplan wird dieses Ziel erreicht.

 

Versicherte Leistungen während der Tätigkeit

  1. Wie wird die Invalidenrente berechnet?
  2. Die volle, befristete Invalidenrente beträgt bei voller Invalidität 40% des versicherten Lohns. Massgebend ist der versicherte Lohn, der bei PRESV während den 12 Monaten vor der Erwerbsunfähigkeit versichert war. Im Fall einer Teilinvalidität wird die PRESV-Rente proportional zum anerkannten IV-Invaliditätsgrad reduziert.

  3. Welche Leistungen erhalten mein Ehemann/-frau und/oder meine Kinder falls ich vor der Pensionierung sterbe?
  4. Im Todesfall erhält der überlebende Ehepartner (bei dessen Fehlen die Kinder) das Todesfallkapital. Dieses entspricht der Freizügigkeitsleistung zum Zeitpunkt des Todes. Zum Todesfallkapital kommt eine Witwen-/Witwerrente von 25% Ihres Lohns hinzu, wenn Sie gemeinsame Kinder haben oder der überlebende Ehepartner das 45. Alterjahr erreicht und die Ehe mindestens 5 Jahre gedauert hat. Die Kinder haben Anrecht auf eine Waisenrente von 8% Ihres letzten Lohns bis zum Alter von 18 bzw. 25 Jahren, sofern sie noch in der Ausbildung sind.

  5. Wenn ich bin nicht verheiratet bin und keine Kinder habe, wer erhält die Leistungen?
  6. In diesem Fall wird die Hälfte des Todesfallkapitals (Freizügigkeitsleistung) an die Eltern, bei deren Fehlen an die Geschwister ausbezahlt.

  7. Ich lebe im Konkubinat, kann ich meinen Lebenspartner begünstigen?
  8. Ja, der Versicherte kann den Lebenspartner als Begünstigten einsetzen. Eine von beiden Partnern unterzeichnete und notariell beglaubigte Erklärung muss zu Lebzeiten des Versicherten bei PRESV eingereicht werden (Formular bei PRESV erhältlich). Der Versicherte kann diese Erklärung einseitig widerrufen und hat PRESV per Einschreiben davon in Kenntnis zu setzen. Der Widerruf wird wirksam, sobald er bei PRESV eingegangen ist. Im Falle des Todes des Versicherten hat der Lebenspartner Anspruch auf die Hälfte des Todesfallkapitals (Freizügigkeitsleistung).

 

Vorsorgeausweis/Leistungsausweis

  1. Wann wird mir der Vorsorgeausweis/Leistungsausweis zugestellt?
  2. Der Ausweis (per 31.12.) wird jedes Jahr nach Abschluss der Buchhaltung erstellt. Sie erhalten diesen jeweils zwischen Ende März und Ende April an Ihre Privatadresse.

  3. Muss ich meine Freizügigkeitsleistung in meiner Steuererklärung angeben?
  4. Guthaben in einer anerkannten Form der beruflichen Vorsorge sind nicht steuerpflichtig.

  5. Muss ich meinen Vorsorgeausweis meiner Steuererklärung beilegen?
  6. Nein, nur den Lohnausweis.

  7. Welche Informationen finde ich auf dem Vorsorgeausweis?
  8. Bitte benutzen Sie das Dokument Wie lese ich den Leistungsausweis.