Das gesamte derzeitige und zukünftige Personal jedes Mitglieds (Krankenhäuser, Pflegeheime, Institutionen usw.) wird automatisch unserer Kasse angeschlossen, sofern es die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Versicherter Lohn : jährlicher AHV-Lohn von mindestens CHF 7'200.-- (fakultatif). Taggelder bei Krankheit, Unfall, Militärdienst usw. zählen ebenfalls zum versicherten Lohn.
- Gesundheit : voll arbeitsfähig
- Dauer : unbefristeter Arbeitsvertrag oder für eine befristete Dauer von mehr als 3 Monaten
- Alter : ab dem 1. Januar des 18. Altersjahres
Spezialfälle
Lohn
Für Arbeitnehmer, deren Lohn unter der Eintrittsschwelle von CHF 22'050.-- (Stand 2024) liegt, besteht die Möglichkeit, mittels Erklärung zu Handen des Arbeitgebers auf die Aufnahme zu verzichten.
Gesundheit
Der Arbeitnehmer, der bei Arbeitsantritt gemäss IV zu mindestens 70% invalid ist, kann nicht versichert werden.
Gesundheitliche Vorgeschichte
Ein von der früheren Vorsorgeeinrichtung ausgestellter Gesundheitsvorgehalt wird aufrechterhalten unter Anrechnung der bereits abgelaufenen Vorbehaltszeit.
Wird der Versicherte während der Gültigkeitsperiode des Vorbehalts invalid oder stirbt er infolge einer Krankheit, für die ein Vorbehalt angebracht wurde, werden die Invaliden- oder Todesfallleistungen von PRESV lebenslänglich auf die Höhe der BVG-Mindestleistungen reduziert.