Bei der Pensionierung erhält der Versicherte :
a) eine lebenslängliche Altersrente und/oder ein einmaliges Alterskapital
b) eine Pensionierten-Kinderrente (sofern eine Altersrente fällig ist)
Das Altersguthaben (Freizügigkeitsleistung), das bei Erreichen des Rentenalters zur Verfügung steht, entspricht der Summe der Einlagen des Versicherten (FZL-Übertragungen, Einkäufe usw.), der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einbezahlten Beiträge während der Anschlussdauer des Versicherten sowie der Zinsen.
a) Eine lebenslängliche Altersrente und/oder ein einmaliges Alterskapital
Die lebenslange Altersrente wird durch den zum Zeitpunkt der Pensionierung geltenden reglementarischen Umwandlungssatz bestimmt (6.5% bis 2029).
Hat der Versicherte die Leistung in Kapitalform bezogen, kann er gegenüber PRESV keine weiteren Ansprüche mehr geltend machen. Er verzichtet namentlich auf eine spätere Anpassung an die Preisentwicklung auf den Kapitalbezug.
Der Kapitalbezug kann auch vor oder nach dem Pensionsalter erfolgen, sofern der Versicherte noch erwerbstätig ist.
Vorbezug der Altersleistung
Bei einem Vorbezug der Altersrente, frühestens ab vollendetem 58. Lebensjahr, wird der Umwandlungssatz pro Jahr des Vorbezugs um 0.2%-Punkte gekürzt.
Der Versicherte kann die teilweise oder vollständige Kapitalauszahlung seines Altersguthabens verlangen, indem er sein Begehren mindestens 3 Monate im Voraus stellt. Die Zahlung in Raten ist ausgeschlossen.
Aufschub der Altersleistung
Bei Aufschub der Altersrente wird der Umwandlungssatz um 0.05% pro Jahr des Aufschubs erhöht.
Kapitalbezug
Der Versicherte kann die gesamte Altersleistung oder einen Teil davon in Form eines einmaligen Kapitals beziehen. Die lebenslängliche Altersrente wird proportional zum Anteil des Kapitalbezugs gekürzt.
Der Antrag ist mindestens 3 Monate vor Erreichen des Rentenalters bzw. Antritt der Vorpensionierung bei der Kasse einzureichen.
Ist die versicherte Person verheiratet, muss der Antrag auf Kapitalleistung auch vom Ehepartner unterzeichnet werden. Die Unterschriften sind zu beglaubigen.
Der Kapitalbezug kann frühestens 3 Jahre nach dem letzten Einkauf erfolgen.
Beispiel
Ein Altersguthaben von CHF 400'000.-- gibt Anrecht auf folgende Leistungen:
Umwandlungssatz | Jahresrente | Monatsrente 13x | |
Vor der Pensionierung (Beispiel: Alter 63) | 6.1%* (6.5% - 0.4%) | 24'400.-- | 1'876.90 |
Bei der Pensionierung (Beispiel: Alter 65) | 6.5%* | 26'000.-- | 2'000.00 |
Nach der Pensionierung (Beispiel: Alter 68) | 6.65%* (6.5% + 0.15%) | 26'600.-- | 2'046.15 |
* Stand 2023
b) Eine Pensionierten-Kinderrente
Die Pensionierten-Kinderrente beträgt für jedes Kind 20% der laufenden lebenslänglichen Altersrente. Das Kind hat Anspruch bis zum 18. Lebensjahr bzw. dem 25. Lebensjahr, sofern es sich noch in der Ausbildung befindet.