Der Versicherte hat die Möglichkeit, bei einem unbezahlten Urlaub und einer vereinbarten Wiedereinstellung durch den Arbeitgeber die 2. Säule während der Dauer von maximal 6 Monaten weiterzuführen .
Der Versicherte hat die Gesamtprämie (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zu bezahlen.