Leistungen
Anschluss eines Versicherten

Anschluss eines Versicherten

Das gesamte derzeitige und zukünftige Personal jedes Mitglieds (Krankenhäuser, Pflegeheime, Institutionen usw.) wird automatisch unserer Kasse angeschlossen, sofern es die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Versicherter Lohn : jährlicher AHV-Lohn von mindestens CHF 7'200.-- (fakultatif). Taggelder bei Krankheit, Unfall, Militärdienst usw. zählen ebenfalls zum versicherten Lohn.
  • Gesundheit : voll arbeitsfähig
  • Dauer : unbefristeter Arbeitsvertrag oder für eine befristete Dauer von mehr als 3  Monaten
  • Alter : ab dem 1. Januar des 18. Altersjahres

 

Spezialfälle 


Lohn


Für Arbeitnehmer, deren Lohn unter der Eintrittsschwelle von CHF 22'050.-- (Stand 2023) liegt, besteht die Möglichkeit, mittels Erklärung zu Handen des Arbeitgebers auf die Aufnahme zu verzichten.

Gesundheit

Der Arbeitnehmer, der bei Arbeitsantritt gemäss IV zu mindestens 70% invalid ist, kann nicht versichert werden.

Gesundheitliche Vorgeschichte


Ein von der früheren Vorsorgeeinrichtung ausgestellter Gesundheitsvorgehalt wird aufrechterhalten unter Anrechnung der bereits abgelaufenen Vorbehaltszeit.

Wird der Versicherte während der Gültigkeitsperiode des Vorbehalts invalid oder stirbt er infolge einer Krankheit, für die ein Vorbehalt angebracht wurde, werden die Invaliden- oder Todesfallleistungen von PRESV lebenslänglich auf die Höhe der BVG-Mindestleistungen reduziert. 

 

Beiträge

 

Änderung des Vorsorgeplans

Die Wahl des Vorsorgeplans erfolgt durch den Arbeitgeber und kann von diesem jedes Jahr angepasst werden.


Änderung der Variante des Vorsorgeplans (Base oder Maxi)

Die Variante Base oder Maxi des Vorsorgeplans kann vom Arbeitnehmer jedes Jahr per 1. Januar geändert werden. Die Änderung ist der Personalabteilung des Arbeitgebers bis spätestens 31. Dezember mitzuteilen.

 

Der Sparanteil

Der Sparanteil entspricht dem angesammelten Altersguthaben und wird auch Freizügigkeitsleistung (FZL) genannt.

 

Der Risikoanteil

Der Risikobeitrag dient zur Finanzierung der Risiken Tod und Invalidität vor dem Pensionsalter.