Der Paritätische Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung. Er ist das einzige Organ, das gesetzlich vorgeschrieben ist und über sämtliche Befugnisse verfügt.
Seine Aufgabe ist es, Entscheidungen in Bezug auf die Kasse zu treffen. Der Präsident wird durch die Arbeitgebervertreter des Spitals Wallis ernannt. Der Stiftungsrat konstituiert sich selber für die übrigen Funktionen, insbesondere für die Ernennung der Kommissionsmitglieder des Stiftungsrats sowie die Wahl der Kontrollstelle und des Experten für berufliche Vorsorge.
Er versammelt sich mehrmals pro Jahr, im Minimum zweimal.