PRESV Organe
Stiftungsrat & Kommissionen

Stiftungsrat & Kommissionen

Der Paritätische Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung. Er ist das einzige Organ, das gesetzlich vorgeschrieben ist und über sämtliche Befugnisse verfügt.

Seine Aufgabe ist es, Entscheidungen in Bezug auf die Kasse zu treffen. Der Präsident wird durch die Arbeitgebervertreter des Spitals Wallis ernannt. Der Stiftungsrat konstituiert sich selber für die übrigen Funktionen, insbesondere für die Ernennung der Kommissionsmitglieder des Stiftungsrats sowie die Wahl der Kontrollstelle und des Experten für berufliche Vorsorge.

Er versammelt sich mehrmals pro Jahr, im Minimum zweimal.


Paritätscher Stiftungsrat


Die Mitglieder sind für eine Dauer von 4 Jahren gewählt. Seit dem 15. Dezember 2022 setzt sich der neue paritätische Stiftungsrat folgendermassen zusammen :

  • De Preux Alain | Präsident | Arbeitgeber | Spital
  • Frasnelli Andreas | Mitglied | Arbeitgeber | Spital
  • Brendel Roger | Mitglied | Arbeitgeber | Spital
  • Schwery Nathalie | Mitglied | Arbeitgeber | Spital
  • Chambovay Olivier | Mitglied | Arbeitgeber | Spital
  • Jacquemet Cédric| Mitglied | Arbeitgeber | Spital
  • Venetz Reinhard | Mitglied | Arbeitgeber | Alters- und Pflegeheime             
  • Lugon Jean-Pierre | Mitglied | Arbeitgeber | sozialmedizinische Zentren
  • Barras Gervaise | Mitglied | Arbeitnehmer | Spital
  • Buchard Samuel | Mitglied | Arbeitnehmer | Spital
  • Amherd Steve | Mitglied | Arbeitnehmer | Spital
  • Lamon-Maier Stéphanie | Mitglied | Arbeitnehmer | Spital
  • Borter Ernst | Mitglied | Arbeitnehmer | Spital
  • Tissières Bernard | Vize-Präsident | Arbeitnehmer | andere
  • Monod Marie Joëlle | Mitglied | Arbeitnehmer | sozialmedizinische Zentren
  • Roh Marie-Noëlle | Mitglied | Arbeitnehmer | Alters- und Pflegeheime


Das BVG schreibt eine paritätische Aufteilung der Mitglieder vor (Art. 51 BVG). Unser Paritätischer Stiftungsrat besteht aus 8 Arbeitnehmer- und 8 Arbeitgebervertretern.


Kommissionen
 

 

Zudem sind 6 Mitglieder des Stiftungsrats in den Stiftungrat RETASV berufen.


Folgende Reglemente wurden durch den Paritätischen Stiftungsrat genehmigt :

  • das Vorsorgereglement
  • das Anlagenreglement
  • das Reglement Teilliquidation
  • das Reglement für die versicherungstechnischen Passiven der Bilanz
  • das Reglement Gewährung von Hypothekardarlehen