PRESV Organe
Mitglieder

Mitglieder

PRESV bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge für die in Art. 3 der Statuten umschriebenen Selbständigerwerbenden und Arbeitgeber sowie deren Personal im Alter, bei Invalidität und bei Tod im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG).

Diese Vorsorge kann jedoch, soweit dies reglementarisch festgelegt ist, über die obligatorisch zu versichernden Leistungen hinausgehen oder sich auf Leistungen bei Krankheit oder Unfall ausweiten.

Gemäss Art. 3 der Statuten können sich bei PRESV öffentlich-rechtliche Körper­schaften sowie Einrichtungen oder Selbständigerwerbende des Walliser Gesund­heitswesens anschliessen.

Der Anschluss von Selbständigerwerbenden ist nur möglich, sofern sich diese mit ihrem Personal der PRESV anschliessen.

Der Beitritt jeder der erwähnten Gruppen oder einzelner Personen bedarf der Genehmigung des Stiftungsrats.

Der Beitritt zur und/oder der Austritt aus PRESV erfolgt aufgrund einer Vereinbarung.


Die angeschlossenen Mitglieder sind:

  • 1 Spital
  • 3 sozialmedizinische Regionalzentren (SMZ)
  • 11 Alters- und Pflegeheime
  • verschiedene Einrichtungen wie Verbände des Gesundheitssektors, Arztpraxen, SIPE-Zentren, Rettungsorganisationen, Freiberufliche im Gesundheitswesen usw.


Am 31.12.2022 zählt PRESV 88 Mitglieder und versichert 9'090 Personen.