Stiftung RETASV
Präsentation

Präsentation

Im Bestreben, die Pflegeberufe attraktiver zu gestalten, setzen die Sozialpartner das Schwergewicht auf die Vorpensionierung. Zu diesem Zweck gründen Sie mit notariell beglaubigter Urkunde vom 2. Dezember 2004 die Stiftung für die Vorpensionierung des Walliser Gesundheitssektors (RETASV) mit Sitz in Siders (nachstehend : die Kasse) .

Die Kasse versichert diejenigen Personen (nachfolgend : die Versicherten), die eine Tätigkeit beim Spital Wallis und weiteren vom Stiftungsrat zugelassenen Mitgliedern (nachfolgend : Arbeitgeber) ausüben. Die Kasse versichert diese Personen gegen die wirtschaftlichen Konsequenzen infolge Aufgabe der Erwerbstätigkeit vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters, indem ihnen gemäss vorliegendem Reglement bestimmte Leistungen garantiert werden.

Die Kasse untersteht den Bestimmungen der Art. 80 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, Art. 331 ff des Obligationenrechts und ihren Statuten. Das vorliegende Reglement sowie weitere vom Stiftungsrat erlassene Reglemente oder Ausführungsbestimmungen legen die Anwendungsrichtlinien der Vorsorgemassnahmen der Kasse fest.